Winterreifenpflicht
Rundschreiben Dezember 2010
Ab dem 04.12.2010 gilt auf Deutschlands Straßen bei Eis und Schnee eine Winterreifenpflicht.
Diese Winterreifenpflicht trifft für alle Autos, Lkw´s, Busse und Motorräder zu. Danach wird vorgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- und Reifglätte nur noch mit Winterreifen gefahren werden darf. Als Winterreifen gelten M+S (Matsch und Schnee) und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.
Wer dennoch bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 € und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Was bedeutet dies für Ihren Versicherungsschutz?
Auch wenn Ihr Kraftfahrzeugversicherer gemäß Bedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann die falsche Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen im Einzelfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch besteht die Gefahr, dass bei einem nicht selbst verursachten Unfall eine Mithaftung erfolgen kann.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren!
Die Landschaftliche Brandkasse Hannover (VGH) hat zum Jahresende einen neuen Tarif zur Kraftfahrzeugversicherung herausgebracht.
Der neue VGH-Tarif beinhaltet sinnvolle Haftungserweiterungen im Rahmen der Kaskoversicherung.
Anfang Februar werden wir Ihnen ein Umstellungsangebot zu Ihrer KFZ-Versicherung übersenden, welches rückwirkend zum 01.01.2011 umgesetzt werden kann.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und eine besinnliche Weihnachtszeit.
Ihr NT-Team