Win­ter­reifenpflicht

Rundschreiben Dezember 2010

Ab dem 04.12.2010 gilt auf Deutsch­lands Stra­ßen bei Eis und Schnee eine Winterreifenpflicht.

Die­se Win­ter­rei­fen­pflicht trifft für alle Autos, Lkw´s, Bus­se und Motor­rä­der zu. Danach wird vor­ge­schrie­ben, dass bei Glatt­eis, Schnee­glät­te, Schnee­matsch oder Eis- und Reif­glät­te nur noch mit Win­ter­rei­fen gefah­ren wer­den darf.  Als Win­ter­rei­fen gel­ten M+S (Matsch und Schnee) und Ganz­jah­res­rei­fen („All­wet­ter­rei­fen“). Die Min­dest­pro­fil­tie­fe beträgt 1,6 mm.

Wer den­noch bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen mit Som­mer­rei­fen unter­wegs ist, ris­kiert ein Buß­geld von bis zu 80 € und einen Punkt in der Ver­kehrs­sün­der­da­tei in Flensburg.

Was bedeu­tet dies für Ihren Versicherungsschutz?

Auch wenn Ihr Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rer gemäß Bedin­gun­gen auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ver­zich­tet, kann die fal­sche Berei­fung bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen im Ein­zel­fall zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren. Auch besteht die Gefahr, dass bei einem nicht selbst ver­ur­sach­ten Unfall eine Mit­haf­tung erfol­gen kann.

Aus die­sem Grund emp­feh­len wir Ihnen, bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen nur mit Win­ter­rei­fen zu fahren!

Die Land­schaft­li­che Brand­kas­se Han­no­ver (VGH) hat zum Jah­res­en­de einen neu­en Tarif zur Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung herausgebracht.

Der neue VGH-Tarif beinhal­tet sinn­vol­le Haf­tungs­er­wei­te­run­gen im Rah­men der Kaskoversicherung.

Anfang Febru­ar wer­den wir Ihnen ein Umstel­lungs­an­ge­bot zu Ihrer KFZ-Ver­si­che­rung über­sen­den, wel­ches rück­wir­kend zum 01.01.2011 umge­setzt wer­den kann.

Wir wün­schen Ihnen eine gute Fahrt und eine besinn­li­che Weihnachtszeit.

Ihr NT-Team