Umweltschadengesetz / Umweltschadenversicherung
Rundschreiben April 2008
am 14.11.2007 ist das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht. Es gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Emissionen, Ereignisse, Vorfälle oder Tätigkeiten, die nach dem 30.04.2007 durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden bzw. stattgefunden haben.
Neu an dieser gesetzlichen Regelung ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Umweltschäden im Sinne des Gesetzes sind die Schädigung
- von geschützten Arten (Flora und Fauna) und natürlichen Lebensräumen (z. B. Biotope)
- der Gewässer einschließlich Grundwasser
- des Bodens.
Dadurch wird das Haftungsrisiko für Unternehmen erhöht. Zum Beispiel können Naturschutzverbände die zuständigen Behörden dazu auffordern, Sanierungspflichten durchzusetzen. Dabei sieht das Umweltschadengesetz keine Höchstgrenzen vor, wodurch Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen können.
Bestehende Haftpflichtversicherungen leisten Schadenersatz für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, nicht jedoch für öffentlich-rechtliche Ansprüche. Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind daher zurzeit nicht Gegenstand Ihrer Haftpflichtversicherung.
Der Einschluss der Umweltschadenversicherung sollte in bestehende Betriebs‑, Haus- und Grundbesitzer‑, Kfz- und Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen erfolgen, um Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Nach sorgfältiger Sondierung des Versicherungsmarktes bieten wir Ihnen folgende Versicherungslösungen an.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Im Rahmen Ihrer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können wir mit Umstellung auf den aktuellen Tarif die Umweltschaden-Basisversicherung kostenneutral einschließen. Ein Neuordnungsangebot ist beigefügt.
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Im Rahmen Ihrer Betrieb-Haftpflichtversicherung (0122–028.883.683 0002) konnten wir die Umweltschaden-Basisversicherung kostenneutral per 14.11.2007 einschließen. Die Dokumentierung im Versicherungsschein erfolgt mit der nächsten Beitragsregulierung im zweiten Quartal.
Umweltschäden sind bis zu der vereinbarten Deckungssummenkombination versichert.
Mitversichert im Rahmen der Umweltschaden-Basisversicherung sind Kleingebinde bis zu einem Gesamtverfassungsvermögen bis 500 Liter.
Bitte überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit vorsorglich, ob Sie größere Mengen umweltgefährlicher Stoffe lagern. Sollte das der Fall sein, informieren Sie uns bitte, damit die Versicherungslücke geschlossen werden kann.
Der Selbstbehalt beträgt 10 % je Schadenfall, max. 2.500 €.
Vertragsgrundlage bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschaden-Basisversicherung (USV-Basis).
Kfz-Versicherung
Über die NT Nordwestdeutsche Treuhand GmbH besteht keine Kfz-Versicherung.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass sofern private Fahrzeuge für berufliche Dienstfahrten eingesetzt werden, der Einschluss der Umweltschadenversicherung in die private Kfz-Haftpflichtversicherung unbedingt erfolgen sollte.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kann die Umweltschadensversicherung gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden. Ein Neuordnungsangebot ist beigefügt.
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr NT-Team