Umweltschadengesetz / Umweltschadenversicherung

Rundschreiben April 2008

am 14.11.2007 ist das neue Umwelt­scha­den­ge­setz (USchadG) in Kraft getre­ten. Dabei han­delt es sich um die Umset­zung der EU-Umwelt­haf­tungs­richt­li­nie in natio­na­les Recht. Es gilt ab die­sem Zeit­punkt für alle Emis­sio­nen, Ereig­nis­se, Vor­fäl­le oder Tätig­kei­ten, die nach dem 30.04.2007 durch die Aus­übung einer beruf­li­chen Tätig­keit ver­ur­sacht wur­den bzw. statt­ge­fun­den haben. 

Neu an die­ser gesetz­li­chen Rege­lung ist die öffent­lich-recht­li­che Ver­pflich­tung zur Ver­mei­dung und Sanie­rung von Umwelt­schä­den. Umwelt­schä­den im Sin­ne des Geset­zes sind die Schä­di­gung 

  • von geschütz­ten Arten (Flo­ra und Fau­na) und natür­li­chen Lebens­räu­men (z. B. Biotope)
  • der Gewäs­ser ein­schließ­lich Grundwasser
  • des Bodens.

Dadurch wird das Haf­tungs­ri­si­ko für Unter­neh­men erhöht. Zum Bei­spiel kön­nen Natur­schutz­ver­bän­de die zustän­di­gen Behör­den dazu auf­for­dern, Sanie­rungs­pflich­ten durch­zu­set­zen. Dabei sieht das Umwelt­scha­den­ge­setz kei­ne Höchst­gren­zen vor, wodurch Scha­den­er­satz­an­sprü­che in Mil­lio­nen­hö­he ent­ste­hen kön­nen. 

Bestehen­de Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen leis­ten Scha­den­er­satz für gesetz­li­che Haft­pflicht­an­sprü­che pri­vat­recht­li­chen Inhalts, nicht jedoch für öffent­lich-recht­li­che Ansprü­che. Ansprü­che nach dem Umwelt­scha­den­ge­setz sind daher zur­zeit nicht Gegen­stand Ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung. 

Der Ein­schluss der Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung soll­te in bestehen­de Betriebs‑, Haus- und Grundbesitzer‑, Kfz- und Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen erfol­gen, um Ihr Unter­neh­men vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schützen.

Nach sorg­fäl­ti­ger Son­die­rung des Ver­si­che­rungs­mark­tes bie­ten wir Ihnen fol­gen­de Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen an. 

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Im Rah­men Ihrer Haus- und Grund­be­sit­zer-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen wir mit Umstel­lung auf den aktu­el­len Tarif die Umwelt­scha­den-Basis­ver­si­che­rung kos­ten­neu­tral ein­schlie­ßen. Ein Neu­ord­nungs­an­ge­bot ist bei­gefügt. 

Betriebs-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Im Rah­men Ihrer Betrieb-Haft­pflicht­ver­si­che­rung (0122–028.883.683 0002) konn­ten wir die Umwelt­scha­den-Basis­ver­si­che­rung kos­ten­neu­tral per 14.11.2007 ein­schlie­ßen. Die Doku­men­tie­rung im Ver­si­che­rungs­schein erfolgt mit der nächs­ten Bei­trags­re­gu­lie­rung im zwei­ten Quartal.

Umwelt­schä­den sind bis zu der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­men­kom­bi­na­ti­on ver­si­chert. 

Mit­ver­si­chert im Rah­men der Umwelt­scha­den-Basis­ver­si­che­rung sind Klein­ge­bin­de bis zu einem Gesamt­ver­fas­sungs­ver­mö­gen bis 500 Liter.

Bit­te über­prü­fen Sie bei die­ser Gele­gen­heit vor­sorg­lich, ob Sie grö­ße­re Men­gen umwelt­ge­fähr­li­cher Stof­fe lagern. Soll­te das der Fall sein, infor­mie­ren Sie uns bit­te, damit die Ver­si­che­rungs­lü­cke geschlos­sen wer­den kann.

Der Selbst­be­halt beträgt 10 % je Scha­den­fall, max. 2.500 €.

Ver­trags­grund­la­ge bil­den die All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen für die Umwelt­scha­den-Basis­ver­si­che­rung (USV-Basis).

Kfz-Ver­si­che­rung

Über die NT Nord­west­deut­sche Treu­hand GmbH besteht kei­ne Kfz-Versicherung.

Wir möch­ten Sie dar­über infor­mie­ren, dass sofern pri­va­te Fahr­zeu­ge für beruf­li­che Dienst­fahr­ten ein­ge­setzt wer­den, der Ein­schluss der Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung in die pri­va­te Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung unbe­dingt erfol­gen sollte.

Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Im Rah­men der Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann die Umwelt­scha­dens­ver­si­che­rung gegen Bei­trags­zu­schlag ein­ge­schlos­sen wer­den. Ein Neu­ord­nungs­an­ge­bot ist beigefügt.

Für wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen ste­hen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr NT-Team