Verän­derung der Versicherungssteuer

Rundschreiben Juni 2010

Ver­trau­en ist nicht nur die Basis guter Geschäfts­be­zie­hun­gen, son­dern auch die Grund­la­ge um erfolg­reich in einem Team eines Unter­neh­mens zu arbei­ten. Wird die­ses Ver­trau­en ein­mal miss­braucht, ent­ste­hen neben per­sön­li­chen Ver­let­zun­gen häu­fig auch finan­zi­el­le Schä­den im Unternehmen.

Durch die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung in der Wirt­schaft kön­nen Scha­den­er­eig­nis­se und ihre finan­zi­el­len Fol­gen Grö­ßen­ord­nun­gen errei­chen, die­über den bekann­ten Begriff vom „Griff in die Por­to­kas­se“ deut­lich hinausgehen.

Von den Fol­gen zuneh­men­der Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät sind kei­nes­wegs nur Groß­un­ter­neh­men betrof­fen. Fast die

Hälf­te aller mitt­le­ren und mehr als ein Drit­tel der klei­ne­ren Unter­neh­men wur­den in der Ver­gan­gen­heit bereits ein­mal Opfer wirt­schafts­kri­mi­nel­ler Handlungen.

Selbst durch die bes­ten orga­ni­sa­to­ri­schen Prä­ven­tiv- und Revi­si­ons­maß­nah­men las­sen sich Schä­den im Unter­neh­men auf­grund wirt­schafts­kri­mi­nel­ler Ver­hal­tens­wei­sen nicht gänz­lich ausschließen.

Um die finan­zi­el­len Fol­gen der­ar­ti­ger Straf­ta­ten zu min­dern, wur­de die Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung ent­wi­ckelt. Sie schützt Ihr Unter­neh­men vor den Aus­wir­kun­gen von Schä­den, die von eige­nen Mit­ar­bei­tern oder Ver­trau­ens­per­so­nen, aber auch durch Drit­te durch den Zugriff auf die EDV, Unter­la­gen, Kon­ten oder Infor­ma­tio­nen ver­ur­sacht werden.

Ver­trau­ens­per­so­nen sind alle für Ihr Unter­neh­men täti­gen Arbeit­neh­mer sowie die Geschäfts­füh­rung. Aber auch exter­ne Rei­ni­gungs- und Wach­diens­te sowie Anwäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer gehö­ren zum ver­si­cher­ten Personenkreis.

 

Die Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz für Ver­mö­gens­schä­den, die durch vor­sätz­li­che uner­laub­te Hand­lun­gen ent­ste­hen, wie z. B. Unter­schla­gung, Untreue, Betrug, Urkun­den­fäl­schung und Computermanipulation.

Wei­ter­hin sind auch der Com­pu­ter-Miss­brauch, Ver­mö­gens­straf­ta­ten von Ver­trau­ens­per­so­nen, Geheim­nis­ver­rat, die geziel­te Zer­stö­rung der Soft­ware über das Inter­net sowie Ver­mö­gens­straf­ta­ten von Drit­ten abgedeckt.

Als logi­sche Ergän­zung einer Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung wur­de die Cyber­ver­si­che­rung kon­zi­piert. Die­se rela­tiv neue Ver­si­che­rungs­spar­te wur­de spe­zi­ell für neue Bedro­hungs­sze­na­ri­en ent­wi­ckelt, die sich aus der digi­ta­len Welt ergeben.

Hier­über sind zum Bei­spiel Daten­schutz- und Ver­trau­lich­keits­ver­let­zun­gen, eine hier­durch ent­stan­de­ne Betriebs­un­ter­bre­chung und die damit ver­bun­de­ne Wie­der­her­stel­lung von Daten abgedeckt.

Gern unter­brei­ten wir Ihnen nach einer sorg­fäl­ti­gen Risi­ko­ana­ly­se Ihres Unter­neh­mens ein maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot zur Abde­ckung die­ser Risiken.

Wir freu­en uns über Ihre Rückmeldung!

Ihr NT-Team