Nutzung von Gebäuden als Flüchtlingsunterkunft
Rundschreiben Januar 2015
In den letzten Monaten ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz und Asyl suchen, kontinuierlich angestiegen. Auch künftig ist mit einem Anwachsen des Flüchtlingsstroms zu rechnen. Damit verbunden ist ein erhöhter Bedarf von Kommunen und Verwaltung adäquate Unterkünfte für diesen Personenkreis zur Verfügung zu stellen.
Sofern Ihr Unternehmen Gebäude als Flüchtlingsunterkunft, Wohn- oder Flüchtlingsheime zur Verfügung stellt, möchten wir Sie darüber informieren, dass in jedem Fall eine entsprechende Meldung gegenüber der Gebäudeversicherung erfolgen muss. Insbesondere dann, wenn eine derartige Nutzung der Wohngebäude bislang nicht vorgesehen war. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Nutzungsänderung.
Wir empfehlen dringend, entsprechende Nutzungsänderungen uns bzw. Ihrem Gebäudeversicherer mitzuteilen.
Nach unseren Erfahrungen wird weiterhin Versicherungsschutz geboten, allerdings wird es bei einer überwiegenden Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft regelmäßig zu einer höheren Prämie und ggf. zu Auflagen wie z. B. im Bereich des Brandschutzes, der Fluchtwege oder der elektrischen Installationen kommen. Bei Sammelunterkünften erfolgt in der Regel eine Brandschutzbesichtigung.
Für weitere Erläuterungen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihr NT-Team