Nutzung von Gebäuden als Flüchtlingsunterkunft

Rundschreiben Januar 2015

In den letz­ten Mona­ten ist die Zahl der Men­schen, die in Deutsch­land Schutz und Asyl suchen, kon­ti­nu­ier­lich ange­stie­gen. Auch künf­tig ist mit einem Anwach­sen des Flücht­lings­stroms zu rech­nen. Damit ver­bun­den ist ein erhöh­ter Bedarf von Kom­mu­nen und Ver­wal­tung adäqua­te Unter­künf­te für die­sen Per­so­nen­kreis zur Ver­fü­gung zu stellen.

Sofern Ihr Unter­neh­men Gebäu­de als Flücht­lings­un­ter­kunft, Wohn- oder Flücht­lings­hei­me zur Ver­fü­gung stellt, möch­ten wir Sie dar­über infor­mie­ren, dass in jedem Fall eine ent­spre­chen­de Mel­dung gegen­über der Gebäu­de­ver­si­che­rung erfol­gen muss. Ins­be­son­de­re dann, wenn eine der­ar­ti­ge Nut­zung der Wohn­ge­bäu­de bis­lang nicht vor­ge­se­hen war. Es han­delt sich hier­bei um eine anzei­ge­pflich­ti­ge Nutzungsänderung.

Wir emp­feh­len drin­gend, ent­spre­chen­de Nut­zungs­än­de­run­gen uns bzw. Ihrem Gebäu­de­ver­si­che­rer mitzuteilen.

Nach unse­ren Erfah­run­gen wird wei­ter­hin Ver­si­che­rungs­schutz gebo­ten, aller­dings wird es bei einer über­wie­gen­den Nut­zung der Gebäu­de als Flücht­lings­un­ter­kunft regel­mä­ßig zu einer höhe­ren Prä­mie und ggf. zu Auf­la­gen wie z. B. im Bereich des Brand­schut­zes, der Flucht­we­ge oder der elek­tri­schen Instal­la­tio­nen kom­men. Bei Sam­mel­un­ter­künf­ten erfolgt in der Regel eine Brandschutzbesichtigung.

Für wei­te­re Erläu­te­run­gen und eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich ger­ne zur Verfügung.

Ihr NT-Team