Neuerungen der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Rundschreiben Januar 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
das BRSG ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Seine Wirkung entfaltet es zum 01.01.2019 beziehungsweise 01.01.2022. Alle Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen anbieten, müssen daher Ihre Zusage auf Handlungsbedarf überprüfen.
Die Neuregelungen des Gesetzes betreffen Direktversicherungen und Pensionskassen- sowie Pensionsfondsvertäge, sofern Arbeitnehmer im Rahmen dieser Verträge Beiträge durch Entgeldumwandlung aufwenden. Die Durchführungswege Unterstützungskasse sowie unmittelbare Versorgungszusage bleiben hiervon ausgenommen.
Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeldumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er diese in den Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers einzahlen.
Diese Regelung betrifft bestehende Vereinbarungen ab dem 01.01.2022 und neue Entgeldumwandlungsvereinbarungen bereits ab dem 01.01.2019. Das bedeutet, dass für Neuabschlüsse ab diesem Jahr obligatorisch ein 15%-Zuschuss vorzusehen ist.
Einzelvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen. Die künftig zu verwendenden Erklärungen werden i.d.R. durch die Versicherer modifiziert.
Für bestehende Entgeldumwandlungen, die bereits jetzt einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung vorsehen, muss eine Entscheidung in Ihrem Unternehmen getroffen werden, wie die gesetzliche Neuregelung umgesetzt werden soll. Hierzu bestehen zwei Optionen:
- Der 15%-Zuschuss wird zusätzlich zur bereits bestehenden Arbeitgeberbeteiligung gezahlt.
- Mit der bestehenden Arbeitgeberbeteiligung wird die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bereits erfüllt. In diesem Fall muss die Zusage entsprechend angepasst werden.
In jedem Fall muss eine Klarstellung bis zum 01.01.2022 erfolgen.
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der betrieblichen Altersversorgung empfehlen wir frühzeitig eine Entscheidung hierzu zu treffen.
Ihr NT-Team