Arbeiten im Home-Office – Einfallstor für Cyberkriminelle 

Rundschreiben Juni 2020

Sehr geehr­te Damen und Herren,

die Coro­na-Pan­de­mie führt der­zeit in nahe­zu allen Lebens­be­rei­chen zu vie­len Veränderungen.

Vie­le Unter­neh­men haben Ihre Organisations‑, Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und IT-Struk­tu­ren sehr kurz­fris­tig den aktu­el­len Gege­ben­hei­ten ange­passt. 

Um ein anste­ckungs­frei­es Wei­ter­ar­bei­ten sicher­zu­stel­len, wur­de ins­be­son­de­re die digi­ta­le Infra­struk­tur erwei­tert und die Arbeit aus dem Home-Office aus­ge­dehnt oder über­haupt erst ermög­licht. Mitt­ler­wei­le ist es üblich, Mee­tings per Tele­fon- oder Video­kon­fe­renz abzu­hal­ten. 

Aus die­sem Grund war­nen IT-Sicher­heits­exper­ten vor einer erhöh­ten Gefahr von Cyber­an­grif­fen. Cyber­kri­mi­nel­le nut­zen die Coro­na­vi­rus-Kri­se und star­ten ver­mehrt Cyber­an­grif­fe auf Unternehmen.

Haben Sie pro­vi­so­ri­sche Home-Office-Struk­tu­ren ein­ge­rich­tet? Ins­be­son­de­re in die­sem Bereich ver­su­chen Cyber­kri­mi­nel­le auf­grund der ver­än­der­ten IT-Infra­struk­tur ein­zu­drin­gen und Löse­geld zu erpressen.

Das Risi­ko von Cyber­an­grif­fen kann über eine Cyber­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Auch bereits bestehen­de betrieb­li­che Ver­si­che­run­gen (wie z. B. die Ver­trau­ens­scha­den- und Elek­tro­nik­ver­si­che­rung) decken Risi­ken aus dem IT-Bereich in eini­gen Teil­be­rei­chen ab. 

Auf­grund der ver­än­der­ten Gefähr­dungs­la­ge im IT-Bereich kommt der Cyber­ver­si­che­rung zukünf­tig eine noch grö­ße­re Bedeu­tung zu. 

Für Unter­neh­men, die bereits eine Cyber­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, gilt es zu beach­ten, dass Ver­än­de­run­gen der IT-Infra­struk­tur dem Ver­si­che­rer als Gefahr­er­hö­hung mit­zu­tei­len sind. 

 

War­um NT-ver­si­chert? 

Unse­re Ver­si­che­rungs­part­ner gewäh­ren grund­sätz­lich Ver­si­che­rungs­schutz für einen Home-Office-Betrieb. Es besteht kei­ne Not­wen­dig­keit eine Gefahr­er­hö­hung anzu­zei­gen, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zung erfüllt wer­den: 

  • Jedes für dienst­li­che Zwe­cke genutz­te Gerät (egal ob pri­vat oder vom Arbeit­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt) erfüllt das glei­che IT-Sicher­heits- und Daten­schutz-Niveau wie das eigent­li­che Unter­neh­mens­netz­werk. 
  • Ver­si­cher­te Unter­neh­men und deren Mit­ar­bei­ter nut­zen einen siche­ren Fern­zu­griff auf das Unter­neh­mens­netz­werk, wie zum Bei­spiel einen geeig­ne­ten ver­schlüs­sel­ten VPN-Tun­nel. 

Die betrieb­li­che Hard­ware und mobi­le Elek­tro­nik, ist im Rah­men einer bestehen­den Elek­tro­nik­ver­si­che­rung über die Außen­ver­si­che­rung auch außer­halb des Betriebs­grund­stü­ckes mit­ver­si­chert. Arbeits­ma­te­ria­li­en, wie z. B. Akten, Plä­ne oder Werk­zeug sind über die Inven­tar­ver­si­che­rung gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm ver­si­chert. Für Ein­bruch­dieb­stahl­schä­den gilt die­se Deckung bis zum Jah­res­en­de, sofern die Ver­trä­ge durch die NT betreut wer­den. 

Für wei­ter­ge­hen­de Erläu­te­run­gen sowie zur Erstel­lung eines Ange­bo­tes zur Cyber­ver­si­che­rung ste­hen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich gern zur Ver­fü­gung. 

Spre­chen Sie uns an. 

Ihr NT-Team