Arbeiten im Home-Office – Einfallstor für Cyberkriminelle
Rundschreiben Juni 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Pandemie führt derzeit in nahezu allen Lebensbereichen zu vielen Veränderungen.
Viele Unternehmen haben Ihre Organisations‑, Kommunikations- und IT-Strukturen sehr kurzfristig den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Um ein ansteckungsfreies Weiterarbeiten sicherzustellen, wurde insbesondere die digitale Infrastruktur erweitert und die Arbeit aus dem Home-Office ausgedehnt oder überhaupt erst ermöglicht. Mittlerweile ist es üblich, Meetings per Telefon- oder Videokonferenz abzuhalten.
Aus diesem Grund warnen IT-Sicherheitsexperten vor einer erhöhten Gefahr von Cyberangriffen. Cyberkriminelle nutzen die Coronavirus-Krise und starten vermehrt Cyberangriffe auf Unternehmen.
Haben Sie provisorische Home-Office-Strukturen eingerichtet? Insbesondere in diesem Bereich versuchen Cyberkriminelle aufgrund der veränderten IT-Infrastruktur einzudringen und Lösegeld zu erpressen.
Das Risiko von Cyberangriffen kann über eine Cyberversicherung abgedeckt werden. Auch bereits bestehende betriebliche Versicherungen (wie z. B. die Vertrauensschaden- und Elektronikversicherung) decken Risiken aus dem IT-Bereich in einigen Teilbereichen ab.
Aufgrund der veränderten Gefährdungslage im IT-Bereich kommt der Cyberversicherung zukünftig eine noch größere Bedeutung zu.
Für Unternehmen, die bereits eine Cyberversicherung abgeschlossen haben, gilt es zu beachten, dass Veränderungen der IT-Infrastruktur dem Versicherer als Gefahrerhöhung mitzuteilen sind.
Warum NT-versichert?
Unsere Versicherungspartner gewähren grundsätzlich Versicherungsschutz für einen Home-Office-Betrieb. Es besteht keine Notwendigkeit eine Gefahrerhöhung anzuzeigen, wenn folgende Voraussetzung erfüllt werden:
- Jedes für dienstliche Zwecke genutzte Gerät (egal ob privat oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt) erfüllt das gleiche IT-Sicherheits- und Datenschutz-Niveau wie das eigentliche Unternehmensnetzwerk.
- Versicherte Unternehmen und deren Mitarbeiter nutzen einen sicheren Fernzugriff auf das Unternehmensnetzwerk, wie zum Beispiel einen geeigneten verschlüsselten VPN-Tunnel.
Die betriebliche Hardware und mobile Elektronik, ist im Rahmen einer bestehenden Elektronikversicherung über die Außenversicherung auch außerhalb des Betriebsgrundstückes mitversichert. Arbeitsmaterialien, wie z. B. Akten, Pläne oder Werkzeug sind über die Inventarversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert. Für Einbruchdiebstahlschäden gilt diese Deckung bis zum Jahresende, sofern die Verträge durch die NT betreut werden.
Für weitergehende Erläuterungen sowie zur Erstellung eines Angebotes zur Cyberversicherung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an.
Ihr NT-Team