FEELfree, betriebliche Gesundheit neu gedacht 

Rundschreiben Juli 2020

 Die Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber bemisst sich heu­te nicht mehr allein an einem guten Gehalt, son­dern auch an indi­vi­du­el­len Zusatz­leis­tun­gen. Die­se soll­ten nach­hal­tig und sofort erleb­bar sein. Die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter und damit der Erhalt ihrer Arbeits­kraft, spielt dabei eine immer wich­ti­ge­re Rol­le. 

Dabei soll­te bewusst nicht von dem viel­fach ver­wen­de­ten Begriff Mit­ar­bei­ter­bin­dung gespro­chen wer­den. Denn die­je­ni­gen Mit­ar­bei­ter, die man bin­den muss, soll­te man lie­ber zie­hen las­sen. Wor­um es eigent­lich geht ist Wert­schät­zung und die basiert auf Gegen­sei­tig­keit. Die Moti­va­ti­on und die Ein­stel­lung von Mit­ar­bei­tern ist ent­schei­dend davon abhän­gig, wie ein Unter­neh­men Her­aus­for­de­run­gen und Kri­sen­si­tua­tio­nen bewäl­tigt. 

FEEL­free, das inno­va­ti­ve Pro­dukt der HALLLESCHE Kran­ken­ver­si­che­rung a. G. bie­tet bei hoher Fle­xi­bi­li­tät hoch­wer­ti­gen Gesund­heits­schutz – ein ech­ter Mehrwert!

Anders als bei übli­chen Pro­duk­ten zur betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung muss der Arbeit­ge­ber kei­ne Vor­auswahl der Leis­tun­gen tref­fen, er kauft ledig­lich ein jähr­li­ches Gesund­heits­bud­get. Der Mit­ar­bei­ter ent­schei­det dann, wel­che Gesund­heits­leis­tung er benö­tigt. Und das ganz ohne Einschränkungen.

Kei­ne Gesundheitsprüfung

Kei­ne tarif­li­chen Wartezeiten

Kei­ne Aus­schlüs­se von Vorerkrankungen

Selbst lau­fen­de oder emp­foh­le­ne Behand­lun­gen sind versichert

 Zusätz­li­che Ser­vice­leis­tun­gen, wie eine ärzt­li­che Online-Sprech­stun­de per Video-Chat mit Ärz­ten ver­schie­de­ner Fach­rich­tun­gen und dem Ter­min­ser­vice zur Ver­ein­ba­rung von Fach­arzt­ter­mi­nen, run­den den Tarif ab. 

Im Rah­men der Sach­leis­tung sind die auf­zu­wen­den­den Bei­trä­ge sozi­al­ver­si­che­rungs­frei und bis 44 € monat­lich steu­er­frei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 ESTG, sofern die­ser Betrag noch nicht ander­wei­tig ver­wen­det wurde.